Lufthansa Technik AG Aufsichtsratswahl 2025
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mitbestimmung im Unternehmen ist wichtig. Hier können wir als Beschäftigte mitreden, wenn es um die Zukunft des Konzerns und damit unserer Arbeitsplätze geht.
Der Lufthansa-Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern. Eine Hälfte Anteilseigner, die andere Hälfte Arbeitnehmervertreter:innen.
Die 8 Arbeitnehmervertreter:innen teilen sich in drei Gruppen auf:
- Fünf betriebliche Arbeitnehmervertreter:innen
- Zwei Vertreter:innen von Gewerkschaften
- Ein/e Vertreter:in der leitenden Angestellten
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Konzernvorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung sind, unmittelbar eingebunden.
Um seine Kontrollfunktion sicherzustellen, muss der Konzern den Aufsichtsrat vorher ausführlich über relevante Unternehmensangelegenheiten informieren.
Ergänzend dazu können aber auch einzelne Aufsichtsratsmitglieder jederzeit Berichte verlangen. Um ihrer Aufgabe und Verantwortung gerecht zu werden, ist gerade dieses Instrument für engagierte Arbeitnehmervertreter:innen wichtig und nützlich. So können Risiken rechtzeitig erkannt und sämtliche Entwicklungen, die die Beschäftigten betreffen könnten, aufgezeigt werden.
Arbeitnehmervertreter:innen in Aufsichtsräten sind wichtig, da sie die Unternehmenspolitik mit der Brille der Beschäftigten betrachten und somit deren Interessen und Fragen in die Planungen, Diskussionen und Entscheidungen einbringen.
Auf den unten verlinkten Seiten „Was“, „Wer“ sowie „Wann & Wo & Wie“ findet ihr Details zu unserer inhaltlichen Ausrichtung, unseren Kandidat:innen sowie eine Übersicht zu den Wahllokalen und -zeiten und eine Erklärung, wie die Aufsichtsratswahl abläuft. Denn der Aufsichtsrat wird nicht direkt, sondern über Delegierte gewählt.
Alle wichtigen Fragen zur Wahl haben wir in unserem FAQ zusammen getragen.
Abseits der folgenden Themenseiten findet ihr unter dem Reiter „Aktuelles“ regelmäßig neue Informationen, sowohl zur Wahl als auch zu anderen Themen wie zum Beispiel Tarif oder Betriebsrat.