FAQ

Hier haben wir ein paar der häufigsten Fragen zur Wahl zusammen getragen.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Der Lufthansa Ausweis oder ein anderes Lichtbilddokument zur Identitätsfeststellung ist notwendig, da anhand der Wählerliste die Wahlberechtigung geprüft wird.

Wer darf alles wählen?
Alles Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ein aktives Arbeitsverhältnis haben, sind wahlberechtigt (auch Auszubildende) . Das gilt auch für Leihkräfte, die mindestens 3 Monate im Betrieb eingesetzt sind oder geplant werden.

Ist Wählen Arbeitszeit?
Ganz klar Ja! Die Beteiligung an betrieblichen Wahlen ist Arbeitszeit und wird entsprechend erfasst.

Ich habe schon die Briefwahlunterlagen abgeschickt und will meine Wahl ändern, geht das?
Kein Problem! Du kannst immer noch direkt im Betrieb in den Wahllokalen die Liste 2 – ver.di wählen, denn die Stimmabgabe an der Urne wird der Briefwahl vorgezogen.